Unsere AGB

1. Geltungsbereich 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen 

RingWerbung, Inh. Michael Herrmann, Pflockenstraße 33, 09376 Oelsnitz/Erzgebirge, USt.-ID: DE 297 547 826 (nachfolgend "Auftragnehmer") 

und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Leistungen im Bereich **Werbetechnik, Werbeagentur, Gestaltung, Konzeption, Produktion, Druck, Weiterverarbeitung, Montage sowie damit verbundene Dienstleistungen**. 

(2) Diese AGB gelten **ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB**. Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) ist ausgeschlossen. 

(3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

2. Vertragsschluss 

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: * schriftliche Auftragsbestätigung, * Unterzeichnung eines Angebots oder * Beginn der Ausführung der Leistung. 

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). 

3. Leistungsumfang und Fremdleistungen 

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. 

(2) Gestalterische Leistungen unterliegen einem **kreativen Gestaltungsspielraum**. Abweichungen innerhalb dieses Rahmens stellen keinen Mangel dar. 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung **Fremdleistungen (z.B. Offsetdruck, Spezialveredelungen)** durch sorgfältig ausgewählte Drittunternehmen zu beauftragen. 

(4) Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner des Auftraggebers. Für produktionstechnisch unvermeidbare Abweichungen bei Fremdleistungen haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Vorlieferanten. 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Daten, Vorlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. 

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen **Nutzungs-, Marken- und Urheberrechte** an den bereitgestellten Materialien verfügt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. 

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen diesen zur gesonderten Berechnung.  

5. Korrekturen, Freigaben und Produktionsfreigabe 

(1) Entwürfe, Korrekturabzüge und Produktionsdaten sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. 

(2) Mit Erteilung der **Produktions-, Druck- oder Montagefreigabe** übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Farbe, Maß, Material, Platzierung und Inhalt. 

(3) Nachträgliche Änderungen nach Freigabe sind kostenpflichtig und können zu Terminverschiebungen führen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Alle Preise verstehen sich **netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer**, sofern nicht anders angegeben. 

(2) Rechnungen sind innerhalb von **14 Tagen** ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, **Voraus- oder Abschlagszahlungen** zu verlangen. 

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB. 

7. Lieferung, Versand und Montage 

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. 

(2) Versand und Transport erfolgen - soweit gesetzlich zulässig - auf Gefahr des Auftraggebers. 

(3) Montageleistungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass alle **baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen** (z.B. tragfähiger Untergrund, Stromanschlüsse, Zufahrten, Genehmigungen) rechtzeitig und kostenfrei durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. 

(4) Wartezeiten, Zusatzaufwand oder Verzögerungen aufgrund fehlender Voraussetzungen, bauseitiger Einschränkungen oder **witterungsbedingter Einflüsse** werden gesondert berechnet. 

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an bestehenden Bauteilen, Leitungen oder Untergründen, sofern diese nicht offensichtlich erkennbar waren. 

8. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Waren Eigentum des Auftragnehmers. 

9. Gewährleistung 

(1) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer wird - soweit gesetzlich zulässig - auf **12 Monate ab Gefahrübergang** beschränkt. 

(2) **Farbabweichungen, material- und verfahrensbedingte Eigenschaften, Maßtoleranzen sowie witterungs- und lichtbedingte Veränderungen** stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich oder technisch nicht vermeidbar sind. 

(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von **7 Kalendertagen** nach Lieferung oder Montage schriftlich anzuzeigen.

10. Haftung 

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

11. Urheber- und Nutzungsrechte 

(1) Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen und Produktionsdaten unterliegen dem Urheberrecht. 

(2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung und ausschließlich im vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über. 

(3) Eine Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. 

12. Referenznennung 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. 

13. Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Auftragnehmers. 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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